Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?


I.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie vom Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten


  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten
  • die verordnete Behandlung und
  • die Behandlungszeit


beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen.


I.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückersatz gemäß dem Kassentarif an.


I.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.


I.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.


II Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?


II.1. Persönliche Einzelbetreuung

Ihr/e PhysiotherapeutIn steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er ist Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie:


  • Behandlungsziel
  • Maßnahmen der Behandlung
  • Behandlungstermine
  • Behandlungsdauer
  • Behandlungsfrequenz
  • Behandlungsumfang
  • Kosten der Behandlung


II.2. Ihre Behandlung

Die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellenTherapiematerials, Dokumentation Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelndem Arzt, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen. Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihren Krankenversicherungsträger.


II.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer/s PhysiotherapeutIn

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch- technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz) Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn abzusprechen. Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Günden als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.


II.4. Dokumentation

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn.


III Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?


III.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten werden Ihnen von Ihrer/m PhysiotherapeutIn zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.


III.2. Zahlungsmodus

Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihre/m PhysiotherapeutIn vereinbaren:


  • Barzahlung
  • Zahlung mit Erlagschein


Mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.


IV Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Erhält Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.


V Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.


VI Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte die Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m PhysiotherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr/e PhysiotherapeutIn wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer/m PhysiotherapeutIn die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar ist oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).


VII Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von Ihrer/m PhysiotherapeutIn ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um


  • Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder
  • Postanweisung


des gemäß Kassentarif zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihr/e PhysiotherapeutIn berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet.