Patienteninformation

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung für Physiotherapie von ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin.


Je nach Krankenkasse muss der Verordnungsschein bewilligt werden.

Bei der ÖGK und der BVA-EB ist Physiotherapie bis auf weiteres bewilligungsfrei.


Wir sind Wahltherapeutinnen, die Kosten für die Therapie sind daher zunächst privat zu bezahlen, Sie erhalten mit dem bewilligten Verordnungsschein einen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet - je nach Krankenkasse etwa ein Drittel.

Tarife ab Februar 2024:

Die Kosten sind zeitabhängig und unabhängig von der Behandlungsart.


  • 30 min - 55 EUR
  • 45 min - 80 EUR
  • 60 min - 105 EUR
  • Hausbesuch auf Anfrage

Mit der behandelnden Therapeutin ist zu besprechen, ob der Betrag jedes Mal oder geblockt, bar oder per Überweisung gezahlt wird.

In jedem Fall erhalten Sie am Ende der Behandlung eine Honorarnote, mit der Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Anmeldung/ Anfrage

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